Ist es angemessen, dass nach Schließung des Goethe-Institutes in Moskau nun im Gegenzug in Deutschland „Russisch Brot“ verboten wird?
Nein, diese Frage setzt zwei völlig voneinander unabhängige Dinge miteinander in Beziehung, die logisch und rechtlich nichts miteinander zu tun haben:
- Diplomatischer Kontext: Die Schließung von Kulturinstituten ist eine staatliche, diplomatische Gegenmaßnahme auf Regierungsebene.
- Produktnamen & Wirtschaft: Ein Lebensmittelverbot oder eine staatliche Namensänderung von Konsumgütern existiert in Deutschland nicht. „Russisch Brot“ ist kein staatliches Organ, sondern ein traditionsreiches deutsches Gebäck aus dem 19. Jahrhundert. Nach einer gängigen Überlieferung brachte ein Dresdner Bäcker das Rezept aus St. Petersburg nach Sachsen mit, nachdem er dort die russische Zubereitungsart kennengelernt hatte – daher der Name.
Der Vergleich hinkt daher komplett: Staatliche Diplomatie und die Benennung von Backwaren sind zwei völlig unterschiedliche Welten. Ein Verbot von Gebäck als „Gegenzug“ für diplomatisches Handeln steht in einem Rechtsstaat weder zur Debatte noch wäre es rechtlich möglich.
Das wäre logisch genauso, als wollte man bei diplomatischen Unstimmigkeiten „italienische Pizza“ verbieten.
(KI generiertes Bild... wo hast du meine Katze gefunden?)